UNSERE STEUERTIPPS
Hinweise an Mandanten

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung

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Zunächst muss zwischen Rechnungen bis 150,- € (sog. Kleinbetragsrechnung)
und Rechnungen über 150,- € unterschieden werden.

Müssen bei Kleinbetragsrechnungen lediglich:

  • der Name nebst vollständiger Anschrift des leistenden Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • die Menge sowie handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • der anzuwendende Steuersatz und
  • das Bruttoentgelt

enthalten sein, sind bei Rechnungen über 150,- € unter anderem folgende
zusätzliche Merkmale zwingend vorgeschrieben:

  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer des Leistenden
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Bitte beachten Sie auch unseren Download "Muster einer ordnungsgemäßen Rechnung"






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