UNSERE STEUERTIPPS
Hinweise an Mandanten
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung
Zunächst muss zwischen Rechnungen bis 150,- € (sog. Kleinbetragsrechnung)
und Rechnungen über 150,- € unterschieden werden.
Müssen bei Kleinbetragsrechnungen lediglich:
- der Name nebst vollständiger Anschrift des leistenden Unternehmers
- das Ausstellungsdatum der Rechnung
- die Menge sowie handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder sonstigen Leistung
- der anzuwendende Steuersatz und
- das Bruttoentgelt
enthalten sein, sind bei Rechnungen über 150,- € unter anderem folgende
zusätzliche Merkmale zwingend vorgeschrieben:
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Steuernummer des Leistenden
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.
Bitte beachten Sie auch unseren Download "Muster einer ordnungsgemäßen Rechnung"



